Rechtsprechung
FG Schleswig-Holstein, 10.06.2005 - 1 K 303/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Judicialis
GG Art. 3 Abs. 1; ; EStG § 32b Abs. 1 Nr. 1 b; ; SGB V § 44; ; SGB V § 49
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Krankengeldbezug eines freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherten stellt Lohnersatzleistung dar
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Anwendung des Progressionsvorbehalts beim Krankengeld eines freiwillig Versicherten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Steuererklärung - Steuerliche Behandlung von Krankengeld an Selbstständige
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einordnung eines gezahlten Krankengeldes als Lohnersatzleistung bei Bezug von Krankengeld durch einen in einer gesetzlichen Krankenkasse Versicherten; Voraussetzungen für die Einordnung eines gezahlten Krankengeldes als steuerfreie Sozialleistung; Ausschluss des ...
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Entfernungspauschale
- Die Regelungen zur Entfernungspauschale im Einzelnen
- Behandlung der Fahrtkostenzuschüsse
- Verbilligte Sachbezüge
Verfahrensgang
- BFH - XI R 12/06
- FG Schleswig-Holstein, 10.06.2005 - 1 K 303/01
- BFH, 26.11.2008 - X R 59/06
Papierfundstellen
- DB 2006, 1463
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 09.09.1996 - VI B 86/96
Verfassungskonformität des Progressionsvorbehaltes auf das Krankengeld
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 10.06.2005 - 1 K 303/01
Es bezieht sich im Wesentlichen auf seine Einspruchsentscheidung und verweist darüber hinaus auf das Bundesfinanzhof - BFH-Urteil vom 09. September 1996, Az. VI B 86/96, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1997, 22. Dort werde festgestellt, dass gegen den Progressionsvorbehalt auf Krankengeld auch dann keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestünden, wenn es von einem freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Selbstständigen bezogen worden sei.Der BFH hat mit Beschluss vom 9. September 1996 (Az. VI B 86/96, BFH/NV 1997, 22) entschieden, dass es angesichts der vorzitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Arbeitslosengeld außer Zweifel stehe, dass auch der Progressionsvorbehalt auf das Krankengeld, welches ein freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherter Selbstständiger erhalten habe, verfassungskonform sei.
- BVerfG, 03.05.1995 - 1 BvR 1176/88
Verfassungsmäßigkeit des § 32b Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 EStG i.d.F. des Zweiten …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 10.06.2005 - 1 K 303/01
Mit Entscheidung vom 3. Mai 1995 (Az. 1 BvR 1176/88, BStBl II 1995, 758) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Art. 3 Abs. 1 GG nicht durch die Einbeziehung von Lohnersatzleistungen bei der Berechnung des Steuersatzes verletzt wird. - BVerfG, 21.12.1996 - 2 BvR 2111/96
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 10.06.2005 - 1 K 303/01
Die gegen diese Entscheidung erhobene Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 21. Dezember 1996, 2 BvR 2111/96).
- BFH, 26.11.2008 - X R 59/06
Progressionsvorbehalt bei Krankengeld einer gesetzlichen Krankenversicherung
unter Aufhebung des Urteils des Schleswig-Holsteinischen FG vom 10. Juni 2005 1 K 303/01 den geänderten Bescheid für 1999 über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag vom 2. Mai 2005 dahingehend zu ändern, dass die Leistungen der Krankenversicherung in Höhe von 13 685 DM abzüglich 2 000 DM Arbeitnehmerpauschbetrag nicht in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen werden. - FG Düsseldorf, 09.10.2006 - 11 K 5157/04
Progressionsvorbehalt; Krankengeld; Freiwillig versichert; Selbstständiger; …
Die Revision war wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO), da die Entscheidung des Gerichts die Rechtsauffassung des Finanzgerichts Schleswig-Holstein (Urteil vom 10. Juni 2005 1 K 303/01, EFG 2006, 819) teilt und der Bundesfinanzhof auf die Beschwerde die Revision gegen dieses Urteil des FG Schleswig-Holstein zugelassen hat, die Rechtsfrage daher erneut revisionsrechtlich überprüft werden soll (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Februar 2006 XI B 96/05, Revisionsverfahren unter XI R 12/06).